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Der Gesetzgeber wird nicht müde, den Onlinehandel in der EU immer komplexer zu gestalten. So gilt ab dem 01.01.2015 das MOSS-Verfahren (Mini One Stop Shop), wenn es darum geht digitale Inhalte an Privatkunden innerhalb der EU zu verkaufen.

Das MOSS-Verfahren schreibt vor, dass ausländischen Privatkunden innerhalb der EU statt der deutschen Umsatzsteuer nun die jeweilige Steuer des EU-Landes des betreffenden Kunden berechnet wird.

Diese Änderung beschäftigt nicht nur die Finanzverwaltung und Steuerberater, sondern zieht sich natürlich auch durch sämtliche Unternehmens-Software wie Faktura, Buchhaltung und Onlineshops.

Dieser Artikel beschreibt die Konfiguration der ausländischen Steuersätze in PrestaShop (ab Version 1.6) in 4 einfachen Schritten.

Weitere Infos zu den gesetzlichen Änderungen finden Sie hier:

 

1. Mehrwertsteuersätze der EU-Mitgliedsstaaten in PrestaShop konfigurieren

Hat man sich die Mehrwertsteuersätze der einzelnen EU-Mitglieder unter o.g. Link besorgt, sind alle weiteren Schritte einfach. PrestaShop kommt auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, mit Bordmitteln zurecht.

Unter Lokalisierung/Steuersätze werden die einzelnen Steuersätze pro Land erfasst:

prestashop-steuer-eu-moss

2. MOSS-konforme Steuerregel in PrestaShop anlegen

Als Nächstes legt man unter Lokalisierung/Steuerregeln über “Steuerregel hinzufügen” in der grünen Leiste eine Regel für das MOSS-Verfahren an.
In unserem Beispiel sollen alle virtuellen Artikel in PrestaShop nach der Regel “EU Downloads” versteuert werden:

prestashop-steuerregel-eu-downloads

Nach Klick auf “Bearbeiten” werden in der grünen Leiste über “Neuen Steuersatz anlegen” die zuvor erstellen Steuersätze pro Land der Regel “EU Downloads” hinzugefügt.

prestashop-steuerregeln

3. Steuerregel den Artikeln in PrestaShop zuweisen

Abschliessend wird die neue Steuerregel “EU Downloads” den entsprechenden Artikeln zugewiesen. Das geschieht über Katalog/Artikel/Bearbeiten unter “Preise”:

prestashop-moss-virtuelle-artikel

4. Überprüfung der USt-Identifikationsnummer in PrestaShop aktivieren

B2B-Geschäfte sind weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Geschäftspartner eine gültige Ust-Identnummer hat. Hierzu wird das Modul “Europäische USt-Identifikationsnummer” konfiguriert. Somit sind auch diese Fälle abgedeckt:

prestashop-ustident-vatidprestashop-vat-id-modul

Mit “Herkunftsland des Kunden” ist übrigens das Land des Shop-Betreibers gemeint.

Zu guter Letzt: Testen nicht vergessen !

 

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