Der Gesetzgeber wird nicht müde, den Onlinehandel in der EU immer komplexer zu gestalten. So gilt ab dem 01.01.2015 das MOSS-Verfahren (Mini One Stop Shop), wenn es darum geht digitale Inhalte an Privatkunden innerhalb der EU zu verkaufen.
Das MOSS-Verfahren schreibt vor, dass ausländischen Privatkunden innerhalb der EU statt der deutschen Umsatzsteuer nun die jeweilige Steuer des EU-Landes des betreffenden Kunden berechnet wird.
Diese Änderung beschäftigt nicht nur die Finanzverwaltung und Steuerberater, sondern zieht sich natürlich auch durch sämtliche Unternehmens-Software wie Faktura, Buchhaltung und Onlineshops.
Dieser Artikel beschreibt die Konfiguration der ausländischen Steuersätze in PrestaShop (ab Version 1.6) in 4 einfachen Schritten.
Weitere Infos zu den gesetzlichen Änderungen finden Sie hier:
- Bundesamt für Steuern
- Das MOSS-Verfahren oder Mini One Stop Shop
- Download Whitepaper “Neue Umsatzsteuer-Regelungen im Online-Handel ab 2015”
- Mehrwertsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten
- MOSS Umsätze richtig kontieren und melden
1. Mehrwertsteuersätze der EU-Mitgliedsstaaten in PrestaShop konfigurieren
Hat man sich die Mehrwertsteuersätze der einzelnen EU-Mitglieder unter o.g. Link besorgt, sind alle weiteren Schritte einfach. PrestaShop kommt auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, mit Bordmitteln zurecht.
Unter Lokalisierung/Steuersätze werden die einzelnen Steuersätze pro Land erfasst:
2. MOSS-konforme Steuerregel in PrestaShop anlegen
Als Nächstes legt man unter Lokalisierung/Steuerregeln über “Steuerregel hinzufügen” in der grünen Leiste eine Regel für das MOSS-Verfahren an.
In unserem Beispiel sollen alle virtuellen Artikel in PrestaShop nach der Regel “EU Downloads” versteuert werden:
Nach Klick auf “Bearbeiten” werden in der grünen Leiste über “Neuen Steuersatz anlegen” die zuvor erstellen Steuersätze pro Land der Regel “EU Downloads” hinzugefügt.
3. Steuerregel den Artikeln in PrestaShop zuweisen
Abschliessend wird die neue Steuerregel “EU Downloads” den entsprechenden Artikeln zugewiesen. Das geschieht über Katalog/Artikel/Bearbeiten unter “Preise”:
4. Überprüfung der USt-Identifikationsnummer in PrestaShop aktivieren
B2B-Geschäfte sind weiterhin von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Geschäftspartner eine gültige Ust-Identnummer hat. Hierzu wird das Modul “Europäische USt-Identifikationsnummer” konfiguriert. Somit sind auch diese Fälle abgedeckt:
Mit “Herkunftsland des Kunden” ist übrigens das Land des Shop-Betreibers gemeint.
Zu guter Letzt: Testen nicht vergessen !